B- Junioren
 Durchführungsbestimmung für Aufstieg in die Leistungsklasse
Die beiden ersten
der Kreisklassen 1 und 2 steigen direkt auf. Die Tabellenzweiten der Kreisklassen 1 und 2 der B-Junioren ermitteln in einem Entscheidungsspiel auf neutralem Platz, mit dem Jahrgang der Saison 2010/2011, den dritten Aufsteiger.

Verzichtet ein Verein der in einer der Kreisstaffeln den Platz 1 oder 2 belegt, steigen die übrigen 3 Mannschaften direkt auf. Verzichten zwei oder mehr Vereine auf den Aufstieg, so gibt es entsprechend weniger Absteiger aus der Leistungsklasse. Mannschaften der Kreisklassen auf den Plätzen 3 oder abwärts, haben keine Möglichkeit in die Leistungsklasse aufzusteigen.

Stehen durch Verzicht weniger als 12 Mannschaften für die Leistungsklasse zur Verfügung, so kann der

KJA im Losverfahren aus den weiteren gemeldeten Interessenten die fehlenden Mannschaften für die Leistungsklassen bestimmen.

Durchführungsbestimmung

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